Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 18.03.2026

1. Veranstalter

NaWa.guide | Lukas Briendl
Aubergstraße 7/2
4040 Linz
Österreich
Telefon: +43 650 314 8778
E-Mail: luki@nawa.guide

2. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend: „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen NaWa.guide | Lukas Briendl (nachstehend: „Veranstalter“) und seinen Vertragspartner:innen (nachstehend: „Teilnehmende“). Der Veranstalter führt in Österreich, Deutschland und Südtirol Naturvermittlungsprogramme, Wanderführungen und Trittsicherheitskurse durch (nachstehend: „Programm“). Abweichende Bedingungen von Teilnehmenden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

3. Teilnahmebedingungen

An Veranstaltungen von NaWa.guide | Lukas Briendl kann jede Person teilnehmen, die gesund, den jeweiligen in der Programmbeschreibung angeführten Anforderungen gewachsen sowie entsprechend ausgerüstet ist. Im Rahmen des Vertragsabschlusses erhalten Teilnehmende eine Ausrüstungsliste. Die Einhaltung dieser Liste ist Voraussetzung für die Teilnahme am Programm. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende, die die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, zu Beginn oder während des Programms ganz oder teilweise vom Programm auszuschließen. Soweit dem Veranstalter dadurch Aufwendungen erspart bleiben, erstattet er den Teilnehmenden den entsprechenden Anteil.

Teilnehmende mit körperlichen Einschränkungen, die für die Sicherheit während der Veranstaltung relevant sein könnten (z. B. Kreislaufprobleme, Diabetes, Allergien oder andere Erkrankungen), werden vom Veranstalter dringend gebeten, diese vorab mitzuteilen

4. Vertragsabschluss/Buchung

Die Buchung eines Programms kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der endgültige Vertragsabschluss für ein Programm erfolgt mittels einer schriftlichen Bestätigung per E-Mail durch den Veranstalter. Im Zuge der Buchung weist der Veranstalter auf die AGB sowie die Datenschutzerklärung hin. AGB und Datenschutzerklärung werden mit dem endgültigen Vertragsabschluss von den Teilnehmenden akzeptiert.  

5. Zahlungsbedingungen

Nach dem endgültigen Vertragsabschluss bekommen Teilnehmende eine Rechnung mit dem Anzahlungsbetrag in Höhe von 30% des Basispreises des Programms (Beschreibung Basispreis in Punkt 6) per E-Mail zugesandt. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Buchung zu leisten. Sobald die Anzahlung am Konto des Veranstalters eingegangen ist, gilt der Vertrag als verbindlich abgeschlossen. Die Rechnungslegung des Gesamtpreises (Beschreibung Gesamtpreis in Punkt 6) erfolgt nach dem Programm, wobei der fällige Restbetrag (Gesamtpreis abzüglich Anzahlung) ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen ist.

6. Preise

Alle nachstehend angeführten Preise sind aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

6.1 Wanderführungen und Trittsicherheitskurse

Preise für Wanderführungen und Trittsicherheitskurse basierend auf den Tarifbestimmungen des Tiroler Bergsportführerverbands:

Basispreis: Tagessatz von € 310,- bei einer Person (plus € 35,- für jede weitere Person)

Gesamtpreis: Basispreis plus alle anfallenden Spesen

Spesen: Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten (€ 0,50/km amtliches Kilometergeld plus halber Tagessatz, wenn für An- und/oder Rückreise ein weiterer Tag benötigt wird; bei Reisedauer über vier Stunden gebührt der volle Tagessatz), Kosten für Aufstiegshilfen und Mautgebühren

6.2 Naturvermittlungsprogramme

Basispreis: Stundensatz in Höhe von € 65,- 
Gesamtpreis: Basispreis plus alle anfallenden Spesen
Spesen: Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten (€ 0,50/km amtliches Kilometergeld plus € 20,-/Stunde aliquot zur Reisezeit; wenn für An- und/oder Rückreise ein weiterer Tag benötigt wird, gelten die bei Wanderführungen und Trittsicherheitskursen angeführten Reisekosten), Kosten für Aufstiegshilfen und Mautgebühren

7. Versicherung

Teilnehmende werden dringend gebeten, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, insbesondere durch Bergungs- und Rückholversicherung.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. 

Der Abschluss einer Unfall-, (Auslands-)Kranken-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung obliegt den Teilnehmenden, wobei diese insbesondere die besonderen Risiken der jeweiligen Aktivität in der freien Natur abdecken sollte.

Der Veranstalter verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für seine Tätigkeit als Naturvermittler und Bergwanderführer. 

8. Stornierung durch Teilnehmende

Teilnehmende können jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Treten Teilnehmende vom Vertrag zurück oder nehmen die vereinbarte Leistung nicht in Anspruch, kann der Veranstalter nachstehende Entschädigungen in Rechung stellen: 

bis 30 Tage vor Programmbeginn: 25% des Basispreises
29 bis 22 Tage vor Programmbeginn: 30% des Basispreises 

21 bis 14 Tage vor Programmbeginn: 50% des Basispreises

ab 13 Tagen vor Programmbeginn: 75% des Basispreises

ab 48 Stunden vor Programmbeginn: 85% des Basispreises

am Tag des Veranstaltungsbeginns: 100% des Basispreises

Sollten die zum Zeitpunkt der Stornierung bereits entstandenen Aufwendungen für den Veranstalter (z. B. durch Vorauszahlungen für Reservierungen von Unterkünften o. ä.) nachweisbar höher als die anwendbare Pauschale sein, kann eine höhere Entschädigung verlangt werden.

Wenn Teilnehmende dem vereinbarten Treffpunkt des Programms fernbleiben oder den planmäßigen Start des Programms (insbesondere bei Wanderführungen und Trittsicherheitskursen) versäumen, kann vom Veranstalter der Gesamtpreis des Programms in Rechnung gestellt werden.  

9. Stornierung durch Veranstalter

9.1 Höhere Gewalt

Der Veranstalter kann ein Programm bei höherer Gewalt absagen. Darunter fallen unvorhersehbare, unvermeidbare Ereignisse außerhalb seines Einflussbereichs (z. B. Streik, Krieg, Epidemien/Pandemien, Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen, Erkrankung des Veranstalters oder andere Gründe, die die Durchführung unmöglich machen). In diesem Fall wird in Absprache mit dem Kunden das Programm auf einen späteren Termin verschoben, ein alternatives Tourenziel angeboten oder das bereits gezahlte Honorar sowie die Anzahlung vollständig rückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Zusätzliche Kosten (z. B. Reisekosten) tragen die Teilnehmer selbst.

9.2 Mindestteilnehmerzahl

Veranstaltungen werden grundsätzlich nur durchgeführt, wenn die in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl (sofern angegeben) erreicht wird. Wird diese nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, bis 7 Tage vor Programmbeginn vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gibt es folgende Optionen: (1) Auf Wunsch von Teilnehmenden wird vom Veranstalter ein neues Angebot mit entsprechend angepasstem Preis auf Basis der geringeren Teilnehmendenzahl erstellt. Bei Annahme kommt ein neuer Vertrag zustande. (2) Das bereits gezahlte Honorar sowie die Anzahlung werden vollständig rückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Allfällige zusätzliche Kosten (z. B. Reisekosten) tragen Teilnehmende selbst. Eine Verpflichtung zur Durchführung besteht nicht.

9.3 Ungebührliches Verhalten

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine teilnehmende Person von einem Programm auszuschließen, wenn diese die Durchführung der Veranstaltung trotz Abmahnung durch unangemessenes Verhalten nachhaltig stört bzw. das physische oder psychische Wohl von anderen Teilnehmenden oder des Veranstalters gefährdet. In diesem Fall ist die betreffende teilnehmende Person, sofern sie ein Verschulden trifft, zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Zusätzlich entstehende Kosten (z. B. für vorzeitige Rückreise, Unterkunft oder Verpflegung) trägt die teilnehmende Person selbst.

10. Änderung der Vertrags

10.1 Änderung vor Programmbeginn

Der Veranstalter behält sich vor, das bei Vertragsabschluss vereinbarte Honorar bis 30 Tage vor dem Programmbeginn zu erhöhen, wenn nach Vertragsabschluss Umstände eintreten, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen. Änderungen des Programms muss sich der Veranstalter vorbehalten, soweit dies aus Gründen infolge unvorhergesehener Umstände oder im Interesse eines reibungslosen Programmablaufs erforderlich ist. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Programmleistung sind Teilnehmende berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich innerhalb drei Tage nach Mitteilung der erheblichen Änderung der wesentlichen Programmleistung erfolgen. Das bereits gezahlte Honorar sowie die Anzahlung werden vollständig zurückerstattet.   

10.2 Änderung während des Programms

Programmänderungen aufgrund von Wetter, alpinen Gefahren oder mangelnder Kondition einzelner Teilnehmenden bleiben vorbehalten. Der Wanderführer ist gesetzlich verpflichtet, eine Tour abzubrechen, wenn unvorhersehbare Umstände die Sicherheit von Teilnehmenden gefährden. Maßgeblich ist dabei insbesondere die Leistungsfähigkeit der schwächsten Teilnehmenden. In solchen Fällen bestehen keine Ersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter.

Werden Programme auf Wunsch oder Verschulden von Teilnehmenden abgeändert, so steht dem Veranstalter
der volle Tagessatz bzw. Stundensatz inklusive anfallender Spesen zu. Erhöhen sich dadurch die Länge und/oder die Schwierigkeiten der Tour, so gebührt dem Veranstalter der dafür entsprechende Tagessatz bzw. Stundensatz.

Grundsätzlich erfolgt die Durchführung durch den Bergwanderführer persönlich. Bei Verhinderung aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheitsfall während des Programms, Todesfall in der Familie, o. ö.) kann die Führung an eine geeignete Ersatzperson übertragen werden, womit sich die Teilnehmenden einverstanden erklären. In diesem Fall ist die Haftung auf ein mögliches Auswahlverschulden beschränkt. 

11. Haftungsbeschränkung

Teilnehmende nehmen an den Programmen auf eigene Gefahr teil und werden zu einem erheblichen Maß an umsichtigem Verhalten angehalten. Trotz sorgfältiger Programmvorbereitung vonseiten des Veranstalters bleibt ein Restrisiko bestehen, welches in der Natur des jeweiligen Programms liegt. Eine angemessene Fitness, technisches Training und persönliche Vorsicht werden dringend empfohlen.

Mit Abschluss des Führungsvertrages verpflichten sich Teilnehmende, den Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten. Ignorierte Anweisungen schließen eine Haftung des Bergwanderführers für daraus entstehende Folgen aus. Verursacht eine teilnehmende Person Schäden bei Dritten durch Missachtung der Anweisungen, haftet der Bergwanderführer nicht, soweit kein Mitverschulden vorliegt. Die teilnehmende Person stellt den Veranstalter in solchen Fällen von Ansprüchen Dritter frei. 

Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für leicht fahrlässige Verletzungen anderer Pflichten oder für entgangene Urlaubsfreude haftet der Veranstalter nicht.

12. Bilder und Videos

Wenn auf der Website oder dem Instagram-Account des Veranstalters Bilder oder Videos von Teilnehmenden verwendet werden, handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Die Verwendung und Speicherung erfolgt nur auf Grundlage einer einwilligungspflichtigen Zustimmung durch dich oder der abgebildeten Personen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Wenn Bild- und Videomaterial anonymisiert ist (Personen nicht erkannbar ist), wird dieses ohne Einwilligung verwendet. 

Zweck der Verarbeitung:

  • Veröffentlichung auf unserer Website, Social-Media-Kanälen oder in anderen Medien zu Präsentations- und Marketingzwecken.

  • Teilen von Bild- und Videomaterial mit anderen Teilnehmenden meiner Veranstaltungen. 

Einholung der Einwilligung:

  • Die Einwilligung erfolgt aktiv und schriftlich, z. B. per WhatsApp-Nachricht, E-Mail oder unterschriebenem Formular.

  • Eine automatische Zustimmung durch Buchung, Nutzung der Website oder andere stillschweigende Handlungen ist nicht ausreichend.

Nachweis der Einwilligung:

  • Jede Einwilligung wird gespeichert und dokumentiert (Datum, Uhrzeit, Text der Zustimmung), sodass im Bedarfsfall nachgewiesen werden kann, dass eine freiwillige, informierte und eindeutige Zustimmung vorliegt.

Widerruf:

  • Teilnehmende können ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Nach Eingang des Widerrufs werden die Bilder umgehend entfernt und nicht weiter verwendet.

Im Rahmen der Programme des Veranstalters kann durch andere Teilnehmende Bild- und Videomaterial entstehen, welches von diesen in verschiedenster Art verwendet wird und sich dadurch dem Verantwortungsbereich des Veranstalters entzieht. Somit kann auch ein Transfer in Drittländer beispielsweise durch eine Veröffentlichung auf Facebook, Instagram oder anderen sozialen Medien erfolgen. Ich weise die Teilnehmenden darauf hin, dass eine Verwendung von personenbezogenem Bild- und Videomaterial anderer Teilnehmenden gemäß Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO nur mit der Einwilligung der abgebildeten Person erfolgen darf. 

13. Datenschutz

Alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die damit verbundenden Rechte der Teilnehmenden (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch) sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters beschrieben: https://nawa.guide/datenschutz/